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Finanzvermittler setzen zur Einkünftesicherung zunehmend auf Serviceentgelte

Die finale Umsetzung der Anforderungen aus MiFIDII in die Finanzanlagen-vermittlungsverordnung (FinVermV) steht noch aus. Dennoch bereiten sich schon heute viele Finanzvermittler darauf vor, ihre Einkünfte für die Zukunft zu sichern. Dabei rücken Serviceentgelte stärker in den Fokus. Denn Serviceentgelte gelten auch zukünftig unter FinVermV nicht als Zuwendung. Die Fondsdepot Bank, als führende Fondsplattform übernimmt für Finanzvermittler schon seit Jahren die Berechnung, Abrechnung und Verbuchung von Serviceentgelten.

Die finale Umsetzung der Anforderungen aus MiFIDII in die Finanzanlagen-vermittlungsverordnung (FinVermV) steht noch aus. Dennoch bereiten sich schon heute viele Finanzvermittler darauf vor, ihre Einkünfte für die Zukunft zu sichern. Dabei rücken Serviceentgelte stärker in den Fokus. Denn Serviceentgelte gelten auch zukünftig unter FinVermV nicht als Zuwendung. Die Fondsdepot Bank, als führende Fondsplattform übernimmt für Finanzvermittler schon seit Jahren die Berechnung, Abrechnung und Verbuchung von Serviceentgelten.

Das Serviceentgelt wird individuell zwischen Vermittler und Depotinhaber vereinbart. Erfahrungsgemäß liegen die Werte zwischen 0,5% und 1,5% p.a. auf das betreute Depotvolumen. Rechnerisch ergibt sich ein Durchschnittswert von 1,01 % über alle Serviceentgeltvereinbarungen bei der Fondsdepot Bank hinweg. Dabei sind Ausgabeaufschläge bei Umschichtungen und Käufen mit dem Serviceentgelt abgegolten und die Finanzvermittler verzichten auf Vertriebsprovisionen.

Der Umstellungsprozess ist einfach: Die Fondsdepot Bank stellt Finanzvermittlern ein Standardformular zur Beauftragung von Serviceentgelten zur Verfügung. Ebenfalls bekommt der Vermittler ein Formular zur Auszahlung der haltezeitabhängigen Vergütung an den Depotinhaber.

Pro Depot je Quartal je Vermittler vereinnahmt die Fondsdepot Bank 2,50 Euro für die Inkassotätigkeit. Es wird kein Anteil am Serviceentgelt verlangt.

Sebastian Höft, Head of Business Partner Management bei der Fondsdepot Bank, erwartet für die Zukunft weitere Finanzvermittler, die Serviceentgelte abrechnen: „Das Serviceentgelt stellt für Finanzvermittler eine kalkulierbare und andauernde Bezugsgröße dar. Da Serviceentgelte auch zukünftig nicht der MiFIDII unterliegen werden, steigert deren Attraktivität, insbesondere auch vor dem Hintergrund einer erhöhten Wettbewerbsfähigkeit durch zahlreiche Serviceleistungen gegenüber Banken. Wir verzeichnen bereits seit 2017 eine steigende Nachfrage und rechnen in diesem Jahr mit einem weiteren Schub bei diesem Thema und freuen uns, dass wir zur Abwicklung von Serviceentgelten schon viele Jahre Erfahrung mitbringen.“

Aktuell nutzen über 30 große Vertriebsorganisationen mit ihren Vermittlern schon die Möglichkeit, Serviceentgelte durch die Fondsdepot Bank vereinnahmen zu lassen. Im 1. Quartal 2019 wurden von der Bank über 13.000 Fondsdepots mit hinterlegten Serviceentgeltvereinbarungen  geführt. Bei über 270.000 Fondsdepots insgesamt ein Thema, das sich auch bei Depotinhabern noch rumsprechen muss. Sebastian Höft ist sich sicher „Viele Depotinhaber glauben mit den bisherigen Abrechnungsmodellen günstiger zu fahren. Wer jedoch aktiv ist und viele Fonds kauft und tauscht, der spart sicher an Kosten, denn es fallen keine Ausgabeaufschläge mehr an. Insgesamt werden die Finanzvermittler sich vermehrt auf Serviceentgelte fokussieren und den Depotinhabern die Vorteile vermitteln. Wir sind jedenfalls mit weiteren Vertriebsorganisationen im Gespräch.“

Ihr Ansprech­partner

Marco Pries
Head of Marketing

Tel.: +49 151 1211 8433
E-Mail: presse(at)fondsdepotbank.de