Die PSD2 (Payment Services Directive 2) ist eine EU-Richtlinie zur Regulierung von Zahlungsdiensten und Zahlungsdienstleistern, deren Ziele es sind …
- die Sicherheit im Zahlungsverkehr zu erhöhen,
- den Verbraucherschutz zu stärken,
- Innovationen zu fördern und
- den Wettbewerb im Markt zu steigern.
Die Banken sind verpflichtet, die von der PSD2 betroffenen Bedingungswerke anzupassen und ihre Kunden darüber zu informieren. Aufgrund der seit 14.09.2019 geltenden gesetzlichen Änderungen haben wir unsere Besondere Bedingungen für die Nutzung des Fondsbankings und des InfoManager angepasst. Die Änderungen betreffen das Online-Banking.
Bei Zahlungen im Internet ist die so genannte Zwei-Faktor-Authentifizierung bereits heute Pflicht. Das bedeutet, dass die Authentifizierung des Kunden über zwei Faktoren erfolgen muss, die durch Wissen (z.B. PIN), Besitz (z.B. Smartphone) oder Inhärenz (z.B. Fingerabdruck, Face-ID) vermittelt werden.
Neu ist allerdings, dass die Authentifizierungs-Elemente den Zahlungsvorgang dynamisch mit einem bestimmten Betrag und einem bestimmten Zahlungsempfänger verknüpfen müssen. Deshalb kann das iTAN-Verfahren ab dem 14.09.2019 nicht mehr für Geldkonten verwendet werden. Folglich werden wir das iTAN-Verfahren (papierhafte iTAN-Liste) für Geldkontotransaktionen ab dem 13. September deaktivieren.
Bereits ab 9. August 2019 werden wir Ihnen unser neues pushTAN-Verfahren anbieten. Betroffene Kunden erhalten hierzu von uns Informationen per Post oder per InfoManager ab 29.06.2019 zugeschickt.
Für andere Online-Transaktionen beim Fondsbanking, z.B. Kauf und Verkauf von Fonds mittels Fondsdepot, wird das iTAN-Verfahren bis Ende 1. Quartal 2020 deaktiviert und ebenfalls auf das pushTAN-Verfahren umgestellt. Die Informationen an die betroffenen Kunden werden hierzu ab August 2019 verschickt.