Mit Inkrafttreten von MiFID II Anfang 2018 sind die Anforderungen an Kosteninformationen gegenüber Anlegern nochmal deutlich gestiegen. Während im vergangenen Jahr mit der sogenannten „Ex-ante-Kosteninformation“ Anlegern vor Abschluss eines Wertpapiergeschäftes ein Überblick über die zu erwartenden Kosten einer Investition gegeben wurde, steht zusätzlich ab diesem Jahr die „Ex-post-Kosteninformation“ auf der Agenda.
Die Ex-post-Kosteninformation wird erstmalig für das Kalenderjahr 2018 von uns erstellt und im Mai 2019 an die Depotinhaber verschickt.
Für ein besseres Verständnis des Themas haben wir eine kurze FAQ-Übersicht auf unserer Website veröffentlicht.