Zusammenschluss mit FNZ Bank
Allgemein
Als Unternehmen der FNZ-Gruppe mit über 6.000 Mitarbeitern weltweit haben Fondsdepot Bank und FNZ Bank ein gemeinsames Ziel: Vermögensaufbau für jeden möglich zu machen. Nun gehen wir einen weiteren Schritt, um dieses Ziel für unsere Kunden zu verwirklichen. Mit dem Zusammenschluss von Fondsdepot Bank und FNZ Bank vereinen wir die Expertise zweier Institute, die beide eine lange Tradition auf dem deutschen Markt haben – um Sie dabei zu unterstützen, noch einfacher in Ihre Zukunft zu investieren.
Die FNZ Bank ist wie die Fondsdepot Bank Teil der FNZ-Gruppe. Mit mehr als 1 Million Endkunden, rund 400 Kooperationspartnern, über 100 unterschiedlichen Depotlösungen und einem verwalteten Vermögen von rund 70 Mrd. Euro (AuA) ist die FNZ Bank eine der führenden B2B-Direktbanken in Deutschland. Die FNZ Bank ist in Aschheim bei München ansässig und ein in Deutschland reguliertes CRR-Kreditinstitut und unterliegt der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Die FNZ Bank ist wie die Fondsdepot Bank Mitglied im Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken e. V. und Teil der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH.
Der Zusammenschluss erfolgt zum 02. Dezember 2024.
Nein. Die bei der Fondsdepot Bank geführten Depots und Konten ändern sich nicht. Auch Ihre Zugangsdaten zum Online-Banking-Portal sowie hinterlegten Weisungen (wie Freistellungsauftrag, Vollmachten etc.) bleiben erhalten.
Nein.
Ihre Zugangsdaten bleiben erhalten, ebenso die Website und das Ihnen bekannte Online-Banking-Portal der Fondsdepot Bank. Sie können alles wie gewohnt nutzen.
Ja. Auch die pushTAN-App steht Ihnen weiterhin wie gewohnt zur Verfügung.
Mit der erfolgreichen Umsetzung des Zusammenschlusses steht Ihnen weiterhin Ihr persönlicher Berater sowie die FNZ Bank für alle Fragen zur Verfügung. Sie können hierfür wie gewohnt die bekannten Kontaktdaten (Mailadressen, Telefonnummern) der Fondsdepot Bank nutzen, diese werden bei der FNZ Bank unverändert fortgeführt.
Nein.
Nein. Die bestehenden Angebote und Leistungen werden beibehalten.
Die FNZ Bank ist wie die Fondsdepot Bank Mitglied im Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken e. V. und Teil der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH.
Nein, für Sie als Kunde entstehen durch den Übertrag Ihrer Konten und Depots keinerlei Kosten.
Ja. Spar- und Entnahmepläne werden unverändert fortgesetzt.
Ja. Sämtliche Aufträge und Weisungen bleiben erhalten.
Die Services und Leistungen der Depots und Konten sind in den jeweiligen Bedingungen sowie Preis- und Leistungsverzeichnis geregelt und gelten ausschließlich für das abgeschlossene Produkt. Alle Depots bieten einen Zugang zu einem sehr breiten Investmentfondsuniversum. Wenn Sie weitere Services und Leistungen nutzen wollen, gehen Sie gerne auf Ihren Berater zu.
Natürlich können Sie jederzeit wie gewohnt weitere Depots und Konten aus dem Fondsdepot Bank Angebotsuniversum eröffnen. Einen Überblick über die unter der Marke Fondsdepot Bank angebotenen Produkte finden Sie auf der Fondsdepot Bank Website: fondsdepotbank.de
Wenden Sie sich zu Eröffnung bitte wie gewohnt an Ihren Berater oder Vermittler, der Ihnen gerne weiterhilft.
Für interessierte Kunden besteht die Möglichkeit auch Produkte aus dem FNZ Bank Angebotsuniversum abzuschließen. Bitte sprechen Sie mit Ihrem Berater oder Vermittler, wenn Sie auch ein Produkt bei der FNZ Bank abschließen möchten. Wenn Sie keinen Berater oder Vermittler haben, finden Sie hier verschiedene Partner, die Sie gerne bei der Eröffnung unterstützen: fnz.de/kunde-werden/
Für interessierte Kunden besteht die Möglichkeit ein Tages- oder Festgeldkonto aus dem FNZ Bank Angebotsuniversum zu eröffnen. Bitte sprechen Sie mit Ihrem Berater oder Vermittler, wenn Sie ein Tages- oder Festgeldkonto bei der FNZ Bank abschließen möchten. Wenn Sie keinen Berater oder Vermittler haben, finden Sie hier verschiedene Partner, die Sie gerne bei der Eröffnung unterstützen: fnz.de/kunde-werden/
Zahlungsverkehr
Die Marke Fondsdepot Bank bleibt erhalten - Juristischer Kontoinhaber ist künftig die FNZ Bank SE mit eigener Gläubiger-ID DE68ZZZ00000025032.
Die Marke Fondsdepot Bank bleibt erhalten - Juristischer Kontoinhaber der Einzahlkonten ist künftig die FNZ Bank SE.
Ja. Die Marke Fondsdepot Bank bleibt erhalten - Juristischer Kontoinhaber ist künftig die FNZ Bank SE mit eigener Gläubiger-ID DE68ZZZ00000025032.
Ja. Vorerst ist die korrekte Zuordnung Ihrer Zahlungen auch unter Angabe des Empfängers Fondsdepot Bank sichergestellt. Um dies auch zukünftig gewährleisten zu können, bitten wir ab dem 02. Dezember 2024 um Angabe des Empfängers FNZ Bank SE. Die weiteren Empfängerdaten (IBAN, BIC) ändern sich nicht.
Ja. Vorerst ist die korrekte Zuordnung der Zahlungen auch unter Angabe des Empfängers Fondsdepot Bank sichergestellt. Um dies auch zukünftig gewährleisten zu können, bitten wir zukünftig um Angabe des Empfängers FNZ Bank SE. Sie können Ihren Arbeitgeber über die Änderung zum 02. Dezember 2024 bereits jetzt informieren. Die weiteren Empfängerdaten (IBAN, BIC) ändern sich nicht.
Kunden die bereits heute bei der FNZ Bank und Fondsdepot Bank sind
Sollten Sie aktuell ein Depot bei der Fondsdepot Bank und bei der FNZ Bank führen, bitten wir Sie, zunächst auf Ihren Berater oder Vermittler zuzugehen. Grundsätzlich können Sie sich natürlich jederzeit dafür entscheiden, Ihre Wertpapiere in dem Depot Ihrer Wahl zusammenzuführen. Hierfür muss das Depot, das Sie gerne schließen möchten, zunächst gekündigt, und anschließend die Wertpapiere übertragen werden. Bitte beachten Sie, dass dies bei VL-Sparplänen (vermögenswirksame Leistungen) jedoch ggf. prämienschädlich ist.
Nein. Sofern Sie bei beiden Banken Depots oder Konten führen, verwenden Sie bitte weiterhin das jeweilige Online-Banking Portal mit Ihren bestehenden Zugangsdaten.
Die Jahressteuerbescheinigung ist ein Dokument, welches eine Auflistung sämtlicher steuerpflichtiger Kapitalerträge enthält. Es dient als Nachweis Ihrer abgeführten Kapitalertragssteuer. Sollten Sie also ein Depot bei der Fondsdepot Bank und eines bei der FNZ Bank besitzen, werden Sie für das Jahr 2024 bereits eine gemeinsame Jahressteuerbescheinigung von der FNZ Bank erhalten.
Wenn Sie in beiden Depots jeweils einen Freistellungsauftrag hinterlegt haben, sind beide weiterhin gültig. Beachten Sie dabei aber bitte, dass die Freistellungsaufträge in Summe die gesetzlich vorgegebene Höhe von 1.000 Euro bzw. 2.000 Euro für Ehepaare nicht überschreiten.
Jede Person, deren Einkommen den Grundfreibetrag unterschreitet, hat einen Anspruch auf die Nichtveranlagungsbescheinigung. Auch nach dem Zusammenschluss der beiden Banken behält diese Bescheinigung für ihre beiden Depots ihre Gültigkeit. Sie müssen hier also nichts tun.
Aktienverluste und sonstige Verluste, die Sie in beiden Depots gemacht haben, werden über die jeweiligen Verlustverrechnungstöpfe automatisch zum Jahresende mit Ihren in beiden Depots erzielten Gewinnen verrechnet. Dabei wird unterjährig abgeführte, ggf. zu viel bezahlte Abgeltungssteuer, automatisch korrigiert.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie eine Verlustbescheinigung beantragen, wird diese automatisch für beide Depots als Ganzes erstellt.
Die FNZ Bank SE ist Pflichtmitglied der gesetzlichen Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB), wodurch je Kunde Einlagen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro geschützt sind. Nach dem Zusammenschluss der Fondsdepot Bank und der FNZ Bank gilt dieser Schutz gesamtheitlich für alle Einlagen eines Kunden bei der FNZ Bank, unabhängig davon, ob diese Einlagen bei der Marke FNZ Bank oder bei der Marke Fondsdepot Bank liegen.
Zusätzlich ist die FNZ Bank freiwilliges Mitglied im Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e. V., wie es zuvor auch die Fondsdepot Bank war. Die Sicherungsgrenze der FNZ Bank je Einleger wurde durch den Prüfungsverband festgelegt und kann jederzeit unter www.einlagensicherungsfonds.de/abfrage-der-sicherungsgrenze eingesehen werden.
Bitte beachten Sie, dass Depotbestände, wie Fondsanteile, nicht durch den Einlagensicherungsfonds abgedeckt sind. Diese Anteile gelten als sogenanntes Sondervermögen und sind somit vom Vermögen der Bank getrennt. Im Falle einer Insolvenz bleibt dieses Sondervermögen geschützt, und Sie behalten uneingeschränkten Zugriff auf Ihre Fondsanteile.
Kunden von Vermittlern unter dem Haftungsdach
Während das Einlagen- und Verwahrgeschäft zur FNZ Bank überführt wird, wird die die Anlageberatung und Anlagevermittlung unter dem Haftungsdach fortgeführt. Die Fondsdepot Bank wird dazu Anfang Dezember in Deutsche Haftungsdach (DHD) GmbH umbenannt.
Berater, Vermittler oder Vertriebspartner, die bisher ihre Vermittlungsdienstleistungen unter dem Haftungsdach der Fondsdepot Bank GmbH erbracht haben, werden diese zukünftig für die Deutsche Haftungsdach (DHD) GmbH erbringen.
Für Sie als Endkunden ergeben sich hierdurch keine Änderungen in der Betreuung, Beratung oder Vermittlung. Ihr persönlicher Berater, Vermittler oder Vertriebspartner ist auch weiterhin wie bisher Ihr primärer Ansprechpartner für alle Fragen rund um Ihre Finanzanlangen.