Sparer-Pauschbetrag 2023
Zum 01.01.2023 wurde von der Bundesregierung beschlossen, den Sparer-Pauschbetrag zu erhöhen. Für Alleinstehende von 801 € auf 1.000 € und für zusammenveranlagte Ehepaare/Lebenspartner:innen von 1.602 € auf 2.000 €. Diese Erhöhung hat Auswirkungen auf den Freistellungsauftrag für Kapitalerträge sowie die ehegatten-/lebenspartnerübergreifende Verlustverrechnung (Formular: „Freistellungsauftrag für Kapitalerträge und Antrag auf ehegattenübergreifende/lebenspartnerübergreifende Verlustverrechnung“).
Es sind alle privaten Personen betroffen, die einen existierenden Freistellungsauftrag haben oder einen neuen Freistellungsauftrag stellen dürfen.
Gemäß den gesetzlichen Regelungen wurden alle Freistellungsaufträge mit aktuell gültigem Höchstbetrag von 801 €/1.602 € automatisch zum 01.01.2023 auf 1.000 €/2.000 € angehoben.
Anteilig beauftragte Freistellungsbeträge wurden prozentual erhöht. Der Erhöhungssatz liegt dabei bei 24,844 %. Ein Freistellungsauftrag von 0 € bleibt entsprechend bei 0 €.
Sie muss nur aktiv werden, wenn Sie eine von der gesetzlichen Regelung zur automatischen Anpassung des Freistellungsauftrages abweichende Veränderung in der Höhe seines aktuellen Freistellungsauftrages wünschen oder einen Freistellungsauftrag erstmalig neu einrichten möchten. Andernfalls wurden alle existierenden Freistellungsaufträge gemäß den gesetzlichen Vorgaben automatisch zum 01.01.2023 angepasst.
Bitte benutzen Sie dazu das neue Freistellungsauftragsformular. Seit dem 03.01.2023 können Sie die Änderung des Freistellungsbetrages im Selfservice Bereich des Banking Portals beauftragen.
Grundsätzlich sollte für Freistellungsaufträge, die das Jahr 2023 betreffen, das neue amtliche Muster verwendet werden. Auf diese Weise werden Unklarheiten vermieden. Dennoch wird das bisher gültige Formular noch bis zum 30.06.2023 akzeptiert.
Hierzu gilt es Folgendes zu beachten: Verwendet Sie das bisher gültige Formular für die Beantragung des Sparerpauschbetrages mit Gültigkeit ab dem 01.01.2023 und unterschreiten Sie dabei den zulässigen Höchstbetrag von 801 €/1.602 €, so entscheinden Sie sich bewusst für diesen Betrag. Nutzten Sie das bisher gültige Formular und kreuzen den maximalen Freistellungsbetrag von 801 € bzw. 1.602 € an, so dokumentieren Sie damit nicht eindeutig Ihren Willen. Dieser Freistellungsauftrag kann ohne handschriftliche Ergänzung nicht angenommen werden. Die handschriftliche Änderung sollte den neuen gültigen Höchstbetrag nennen.
Nein, sofern eine gültige Nichtveranlagungsbescheinigung vorliegt, gilt diese weiter.
Nicht fündig geworden?
Sollten Sie noch weitere Fragen zum Sparer-Pauschbetrag 2023 haben, schicken Sie uns gerne eine E-Mail an info(at)fondsdepotbank.de.