Mietkaution
Zur Hinterlegung einer Mietkaution können Sie das Fondsdepot nutzen.
Sie können ein bereits angelegtes Depot zur Hinterlegung der Mietkaution nutzen. Diese können Sie auf den gesamten Depotbestand, einzelne Wertpapierbestände oder auf einen einzelnen Anteilsbestand hinterlegen. Eine Betragsmietkaution ist nicht zulässig, der Betrag der Mietkaution muss in Anteile umgerechnet und angegeben werden.
Mit einer Anlage der Mietkaution in einem Depot besteht für Mieter:innen die Möglichkeit, diese in Wertpapieren anzulegen. Vor allem aufgrund der aktuellen Niedrigzinspolitik ist dies rentabler als die Mietkaution zum Beispiel auf einem Sparbuch zu hinterlegen. Sowohl für Mieter:innen als auch für Vermieter:innen besteht in diesem Zusammenhang das Risiko der Kursschwankungen: Der Rücknahmepreis kann ggf. unter den Wert am Tag der Verpfändungsbestätigung sinken.
Nein, die Fondsauswahl ist nicht eingeschränkt. Sie könne aus allen Fonds wählen, die Ihnen in Ihrem Depot zur Verfügung stehen.
Sie können während der gesamten Kautionsphase Transaktionen in Ihrem Depot durchführen. Einem Tausch und Verkauf von Fonds muss Ihr:e Vermieter:in zustimmen. Der Fondskauf unterliegt keinerlei Beschränkungen.
Depoteinsicht erhalten nur Mieter:innen. Vermieter:innen erhalten auf Anfrage Auskünfte zum Depot.
Die Einrichtung einer Mietkaution in Ihrem Depot ist kostenfrei.
Haben Sie darüber hinaus noch Fragen zum Thema Mietkaution?
Dann kontaktieren Sie uns. Schicken Sie uns eine E‑Mail an info(at)fondsdepotbank.de.