FIDLEG
Betroffen sind Kund:innen, die ihren Sitz oder Wohnsitz in der Schweiz haben. Dabei ist nicht relevant, welche Staatsangehörigkeit diese besitzen.
Die Fondsdepot Bank informiert ab dem 17.12.2021 postalisch über die Kündigung des Depots/Golddepots bzw. Geldkontos und kündigt die Geschäftsverbindung mit den betroffenen Kund:innen zum 31. März 2022. Bereits ab dem 01.01.2022 wird das Depot gesperrt, ab diesem Zeitpunkt sind keine Käufe in diesen Depots mehr möglich. Vorhandene Sparpläne werden gelöscht. Die Fondsdepot Bank bietet Ihnen die Möglichkeit, Bestände bis spätestens März 2022 an andere Depotstellen zu übertragen oder die Bestände zu veräußern. Erfolgt innerhalb der Kündigungsfrist keine Rückmeldung durch Sie, werden die Anteile verkauft und der Erlös auf die aktuell bekannte Bankverbindung überwiesen. Bitte prüfen Sie die vorliegende Bankverbindung (Referenzbankverbindung), um die Auszahlungen der Erlöse sicherzustellen. Ist keine Bankverbindung bekannt, wird der Erlös auf ein internes Bankkonto der Fondsdepot Bank gebucht und wir nehmen erneut Kontakt mit Ihnen auf. Scheitern alle Versuche zur Ermittlung der Bankverbindung, so wird eine Hinterlegung des Geldbetrags beim Amtsgericht geprüft.
Übertragungen von Anteilen in die Schweiz sind möglich, sofern die Bank die jeweiligen Fonds im System verwahren kann bzw. führt.
Bezugnehmend auf unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird, nach Wirksamwerden der Kündigung zum 31.03.2022, der Bestand im Depot verkauft und der Erlös an Sie überwiesen. Zu welchem Kurs der Bestand verkauft wird, ist abhängig vom Zeitpunkt der Ausführung in Verbindung mit Handels- und Abrechnungs- modalitäten des jeweiligen Fonds. Aufgrund der Ordermodalitäten kann kein fester Preistag, keine feste Zuordnung zu einer bestimmten Handelszeit eines Investmentvermögens und kein fester Abrechnungspreis zugesagt werden.
Investmentfondsanteile, welche aufgrund der Entscheidung der Investmentgesellschaft von der Rücknahme aus- gesetzt sind, in geplanten mehreren Tranchen zurückbezahlt werden oder zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung aus sonstigen Gründen nicht veräußerbar sind, verbleiben bis zur möglichen Durchführung des Anteilverkaufs im Depot. Nach erfolgter Auszahlung wird das Depot entsprechend aufgelöst.
Sie finden zu Ihren Fragen rund um FIDLEG keine Antworten?
Kontaktieren Sie uns per E-Mail an info(at)fondsdepotbank.de.