Ex post-Kosteninformation
Anbieter:innen von Wertpapierdienstleistungen sind gesetzlich gemäß WpHG dazu verpflichtet, ihren Kund:innen mindestens einmal jährlich eine Aufstellung aller entstandenen Kosten und Zuwendungen mit dem Berichtszeitraum des Vorjahres zukommen zu lassen.
Die ex post-Kosteninformation wurde erstmalig für das Kalenderjahr 2018 erstellt. Die Fondsdepot Bank versendet die Ausweise jeweils im Juli/August des Folgejahres.
Nein, die Erstellung erfolgt jedes Jahr rückwirkend für das vorangegangene Kalenderjahr.
Mit der ex post-Kosteninformation erhält jede:r Kund:in einen transparenten Blick auf die tatsächlich angefallenen Kosten und Zuwendungen seiner oder ihrer Kapitalanlage.
Die ex post-Kosteninformation basiert auf den tatsächlich angefallenen Kosten des vorangegangenen Kalenderjahres für ein Depot, während für die ex ante-Kosteninformation, die den Kund:innen vor Abschluss zur Verfügung gestellt wird, die anfallenden Kosten der einzelnen Transaktion als Indikator für die zu erwartenden Kosten dient.
Die Kosteninformation vor Abschluss (ex ante) stellt die voraussichtlichen Kosten einer konkreten Kapitalanlage dar, wohingegen die ex post-Kosteninformation die tatsächlichen Kosten aller im Kalenderjahr getätigten Kapitalanlagen der Kund:innen ausweist. Hierdurch entstehen Unterschiede.
Hat ein:e Kund:in lediglich eine Kapitalanlage getätigt, können dennoch Unterschiede in beiden Informationen auftreten, da bei ex-ante Kosteninformationen eine Jahresbetrachtung ab dem Datum des Abschlusses gemacht wird, bei ex post-Kosteninformationen hingegen auf Kalenderjahre referenziert wird.
Nein, jede Bank ist dazu verpflichtet. Für alle Kund:innen der Fondsdepot Bank nimmt die Bank die Erstellung vor.
Unter den Dienstleistungskosten sind Ausgabeaufschläge bzw. Abschlusskosten, Gebühren für die Erstellung von Zweitschriften, das Depotentgelt sowie die erhaltenen Zuwendungen zusammengefasst.
Beide Tabellen weisen in Summe die gleichen Kostenhöhen aus – allerdings aus unterschiedlichen Sichtweisen. In der Tabelle „Kosteninformation nach Kostenarten“ werden die Kosten nach Dienstleistungskosten und Fonds-/Produktkosten geschlüsselt ausgewiesen, während die Tabelle „Kosteninformation für Depot je Finanzinstrument“ nach den jeweiligen Finanzinstrumenten trennt.
Unter den Fonds-/Produktkosten sind die für die Fonds anfallenden Kosten zusammengefasst, d. h. die Verwaltungsvergütung (z. B. abzgl. an die Bank gewährte Zuwendungen), die Nebenkosten und die Transaktionskosten des Fonds. Die Kosten sind in der Preisstellung berücksichtigt und führen nicht zu einer Belastung auf Depotebene. Die Ermittlung der Höhe der Fonds-/Produktkosten (z. B. 2 %) sowie die Zulieferung an die Fondsdepot Bank erfolgt durch die jeweiligen Kapitalverwaltungsgesellschaften.
Zuwendungen sind Provisionen, Gebühren oder sonstige Geldleistungen sowie alle nichtmonetären Vorteile, die im Zusammenhang mit der Wertpapierdienstleistung von Dritten gewährt oder an Dritte gezahlt werden.
Hierunter fallen insbesondere die Abschluss- und Bestandsprovisionen, welche Vertriebspartner:innen im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder Vermittlung erhalten. Nicht-monetäre Vorteile können zum Beispiel Fortbildungsveranstaltungen zu Produkten zur Sicherstellung einer hohen Beratungs- und Produktkompetenz sein.
Neben Vertriebspartner:innen kann auch die Fondsdepot Bank Zuwendungen im Zusammenhang mit der Wertpapierdienstleistung erhalten bzw. gewähren.
Die Position ist aus Sicht der Fondsdepot Bank dargestellt. Die Fondsdepot Bank erhält – je nach Geschäftsvorfall – Teile der Verwaltungsvergütung.
Zudem erhält die Fondsdepot Bank als Haftungsdachträger die Auszahlungen aus Geschäftsplänen und Wettbewerben für vertraglich gebundene Vermittler.
Unter den gewährten Zuwendungen werden die Abschlussprovisionen sowie die Bestandsprovisionen zusammengefasst, die an Vertriebspartner:innen weitergereicht werden.
Der durchschnittliche Netto-Inventarwert stellt den durchschnittlichen Wert eines Kundenportfolios über ein Kalenderjahr auf Basis der Monatsultimowerte dar. Dieser schwankt z. B. aufgrund von Veränderungen in der Wertentwicklung der einzelnen Fonds im Kundenportfolio.
Die Fondsdepot Bank ist gesetzlich dazu verpflichtet, ihren Kund:innen mindestens einmal jährlich eine Aufstellung aller entstandenen Kosten und Zuwendungen mit dem Berichtszeitraum des Vorjahres zukommen zu lassen.
Sofern in einem bereits gelöschten Depot Werte ermittelt wurden, die ausweispflichtig sind, ist die Zusendung einer ex post-Kosteninformation erforderlich.
Weitere Fragen zur ex post-Kosteninformation?
Gerne helfen wir Ihnen weiter. Schicken Sie uns dazu eine E-Mail an info(at)fondsdepotbank.de.