Anschreiben
2024
Über den mitgeteilten Link im Anschreiben finden Sie eine Übersicht zu den angebotenen Änderungen sowie die vollständigen Vertragsbedingungen unter Berücksichtigung dieser Änderungen.
Sie können die beiliegende Zustimmung auf verschiedenen Wegen übermitteln:
- Zustimmung per Telefon unter +49 9281 7258-3333 geben (gilt nur für Privatkunden)
- Unterschreiben und per Fax an +49 (0) 9281 7258-46123 senden
- Unterschreiben, einscannen und per Email (PDF, Foto) an einwilligung(at)fondsdepotbank.de senden
- Unterschreiben und mit dem ggbf. beiliegenden vorfrankierten Rücksendeumschlag zurücksenden
- Sofern Sie unseren InfoManager nutzen, können Sie nach dem Login ins Banking Portal Ihre Zustimmung erteilen
Hinweis:
Bitte nehmen Sie auf Ihrer Zustimmungserklärung keine Ergänzungen, Streichungen oder sonstige Änderungen vor. Diese können nicht berücksichtigt werden. Für die Erteilung von Aufträgen oder sonstigen Weisungen stehen Ihnen ausschließlich die Ihnen bekannten Kommunikationswege zur Verfügung. Über die in diesem Schreiben genannten Kontaktmöglichkeiten nehmen wir ausschließlich Ihre Zustimmung entgegen.
Für jedes von Ihnen bei uns geführte Depot/Konto wird Ihnen ein separates Anschreiben zugestellt. Für jedes Depot/Konto erteilen Sie uns bitte Ihre Zustimmung separat.
Den Stichtag für die Gültigkeit der neuen Vertragsbedingungen können Sie Ihrem persönlichen Anschreiben entnehmen.
Die Frist zur Zustimmung ist in Ihrem persönlichen Anschreiben angegeben.
Bitte erteilen Sie uns auch nach Ablauf der im persönlichen Anschreiben genannten Termine noch die Zustimmung, da dies Voraussetzung dafür ist, dass wir die Geschäftsbeziehungen mit Ihnen dauerhaft rechtssicher fortführen können.
Es ist ausreichend, wenn einer der Inhaber:innen die Zustimmung für das Gemeinschaftskonto/-depot erteilt.
Es ist ausreichend, wenn ein:e gesetzliche:r Vertreter:in die Zustimmung erteilt. Eine Zustimmung per QR-Code ist in diesem Fall leider nicht möglich.
Ja, sofern bei der Fondsdepot Bank eine Vollmacht hinterlegt ist. Eine Zustimmung per QR-Code ist in diesem Fall leider nicht möglich.
Eine Zustimmung ist Voraussetzung dafür, dass wir die Geschäftsbeziehung mit Ihnen dauerhaft rechtssicher fortführen können.
Wir bitten Sie in unserem Anschreiben „Ihre Zustimmung zur Anpassung der Vertragsbedingungen der Fondsdepot Bank ausdrücklich um Ihre aktive Zustimmung. Sind Sie mit den Änderungen nicht einverstanden, brauchen Sie uns keinen gesonderten Widerspruch zusenden.
Sollten Sie dennoch explizit widersprechen, besitzt die Geschäftsbeziehung keine rechtssichere Grundlage mehr. Ihr Widerspruch hätte im weiteren Verlauf die Kündigung der Geschäftsbeziehung zur Folge, sofern wir Sie nicht von der Notwendigkeit Ihrer Zustimmung überzeugen können.
Die für Sie gültigen Änderungen können Sie über den Ihnen im Anschreiben mitgeteilten Link einsehen.
Derzeit kann der Zinssatz Ihres Geldkontos im Banking-Portal nicht angezeigt werden. Den abgerechneten Zinssatz für Ihr Geldkonto entnehmen Sie bitte Ihrem quartärlichen Kontoabschluss.
Die Änderungen beinhalten eine Anpassung unseres Zinsmodells. Die anhaltend hohe Inflation hat die Europäische Zentralbank (EZB) dazu bewogen, die Zinsen deutlich zu erhöhen. Diese Entwicklung führt zu einer Anpassung unseres Zinsmodells. Dennoch bieten wir Ihnen auch weiterhin eine marktgerechte und attraktive Verzinsung.
Nein, der Preis beim VL-Sparen verändert sich nicht.
Ab Dezember 2024 ist die Freigabe per QR-Code nicht mehr möglich. Bitte nutzen Sie einen der anderen Zustimmungskanäle (Banking Portal, Telefon, E-Mail, Fax. Brief).
Die Fondsdepot Bank ist Mitglied im Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken e.V.
Detailliertere Informationen finden Sie auch beim Bundesverband deutscher Banken e.V. unter https://bankenverband.de/informationen-zur-einlagensicherung
Daneben bietet der Bundesverband deutscher Banken einen E-Mail Service an, über den der Kunde Fragen zum Einlagensicherungsfonds direkt platzieren kann (info.einlagensicherung@bdb.de).
- Sollte der Referenzzinssatz „Einlagensatz der Europäischen Zentralbank“ auf 2 % p. a. oder darunter fallen, erhält der Kunde unter Geltung der neuen Vertragsbedingungen keine Verzinsung auf dem Geldkonto. Die Berechnung eines negativen Zinssatzes erfolgt nicht.
- In den Vertragsbedingungen zum Geldkonto ist geregelt, dass ein Verwahrentgelt ausschließlich bei einem negativen Zinssatz der Europäischen Zentralbank für die Einlagefazilität zur Anwendung kommt. Dies steht nicht in Zusammenhang mit dem Margenabschlag von 2 Prozentpunkten.
- Für die Festlegung des Zinssatzes für EUR-Konten wird weiterhin der „Einlagensatz der Europäischen Zentralbank“ als Referenzzinssatz verwendet.
- Mit Inkrafttreten der Änderungen wird für Einlagen auf EUR-Konten ein Margenabschlag in Höhe von 2 Prozentpunkten auf den Referenzzins vorgenommen.
- Der maximale Zinssatz auf Guthaben beträgt ab diesem Zeitpunkt 4,5 % p. a.
- Wichtig: Für neu abgeschlossene Geldkonten tritt der neue Margenabschlag bereits ab dem 01.11.2023 in Kraft.
Sie finden zu Ihren Fragen noch keine Antworten?
Dann schicken Sie uns eine E-Mail an info@fondsdepotbank.de mit dem Betreff „Anpassung Vertragsbedingungen“.