Ex ante-Kosteninformation

Anbieter:innen von Wertpapierdienstleistungen sind gesetzlich gemäß WpHG dazu verpflichtet, ihren Kund:innen eine transaktions- und finanzinstrumentspezifische Kosteninformation vor jeder Transaktion zur Verfügung zu stellen.

Anleger:innen können somit die mit der Anlage verbundenen Kosten in ihre Anlageentscheidung einbeziehen.

Die Kosteninformation vor Abschluss (ex ante) stellt die voraussichtlichen Kosten einer konkreten Kapitalanlage dar, wohingegen die ex post-Kosteninformation die tatsächlichen Kosten aller im Kalenderjahr getätigten Kapitalanlagen ausweist. Hierdurch entstehen Unterschiede.

Hat ein:e Kund:in lediglich eine Kapitalanlage getätigt, können dennoch Unterschiede in beiden Ausweisen auftreten, da bei ex ante-Kosteninformationen eine Jahresbetrachtung ab dem Datum des Abschlusses gemacht wird, bei ex post-Kosteninformationen hingegen auf Kalenderjahre referenziert wird.

Nein, jede Bank ist dazu verpflichtet. Für alle Kund:innen der Fondsdepot Bank nimmt die Bank die Erstellung vor.

Unter den Dienstleistungskosten sind u. a. Ausgabeaufschläge bzw. Abschlusskosten, Transaktionskosten, Vermögensverwaltungshonorare, das Depotentgelt sowie die erhaltenen Zuwendungen zusammengefasst.

Unter den Fonds-/Produktkosten sind die für die Fonds voraussichtlich anfallenden Kosten zusammengefasst, d. h. die Verwaltungsvergütung (z. B. abzgl. an die Bank gewährte Zuwendungen), die Nebenkosten und die Transaktionskosten des Fonds. Die Kosten sind in der Preisstellung berücksichtig und führen nicht zu einer Belastung auf Depotebene.

Zuwendungen sind Provisionen, Gebühren oder sonstige Geldleistungen sowie alle nichtmonetären Vorteile, die im Zusammenhang mit der Wertpapierdienstleistung von Dritten gewährt oder an Dritte gezahlt werden.

Hierunter fallen insbesondere die Abschluss- und Bestandsprovisionen, welche Vertriebspartner:innen im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder Vermittlung erhalten. Nichtmonetäre Vorteile können zum Beispiel Fortbildungsveranstaltungen zu Produkten zur Sicherstellung einer hohen Beratungs- und Produktkompetenz sein.

Neben Vertriebspartner:innen kann auch die Fondsdepot Bank Zuwendungen im Zusammenhang mit der Wertpapierdienstleistung erhalten bzw. gewähren.

Die Position ist aus Sicht der Fondsdepot Bank dargestellt. Die Fondsdepot Bank erhält – je nach Geschäftsvorfall – Teile der Verwaltungsvergütung.
Zudem erhält die Fondsdepot Bank als Haftungsdachträger die Auszahlungen aus Geschäftsplänen und Wettbewerben für vertraglich gebundene Vermittler.

Unter den gewährten Zuwendungen werden u. a. die Abschlussprovisionen sowie die Bestandsprovisionen zusammengefasst, die an Vertriebspartner:innen weitergereicht werden.

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