VL-Fondsdepot
Nach Ablauf der Vertragslaufzeit sind die erworbenen Fondsanteile jederzeit verfügbar. Diese „freien Anteile“ können Sie sich kurzfristig mit einem formlosen Verkaufsauftrag auszahlen lassen. Wichtig ist, dass Sie sich in diesem Verkaufsauftrag speziell auf diese frei verfügbaren Anteile beziehen. Bitte reichen Sie für die Überweisung des Verkaufserlöses einen persönlich unterschriebenen Verkaufsauftrag mit Angabe Ihrer Bankverbindung ein.
Sie haben die Möglichkeit, Ihren laufenden VL-Vertrag jederzeit vorzeitig prämienschädlich aufzulösen.
Eine prämienunschädliche Auflösung ist nur in besonderen Fällen, wie etwa bei Tod, Heirat, Arbeitslosigkeit, die länger als ein Jahr andauert, oder für berufliche Weiterbildung (VermBG § 4 Abs.4) mit dem entsprechenden Nachweis, (z. B. Bestätigung der Bildungseinrichtung, Heiratsurkunde, Bescheid über Arbeitslosengeld) möglich.
In allen anderen Fällen können Sie den Vertrag nur „prämienschädlich“ auflösen, d. h. Sie verlieren ggf. den Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage für das bereits angesparte Vermögen. Es ist erforderlich, dass Sie Ihre Kündigung direkt gegenüber der Fondsdepot Bank erklären.
Um die Herkunft und Richtigkeit eines erteilten Auftrages prüfen zu können, bitten wir um eine persönlich unterzeichnete Weisung mit Angabe Ihrer Depotnummer und Ihrer Bankverbindung. Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen – wie mit Vertragsabschluss vereinbart – bei Auflösung die volle Depotgebühr in Rechnung stellen.
Für eine zukünftige Anlage kann gerne ein Anschlussvertrag abgeschlossen werden. Die Anlage ist dann innerhalb des bestehenden VL-Fondsdepots möglich, wenn Sie zeitnah eine entsprechende, persönlich unterzeichnete Weisung an die Fondsdepot Bank senden. Eine Auswahl VL-fähiger Fonds stellt Ihnen Ihr:e persönliche:r Berater:in gerne zur Verfügung. Sie haben alternativ die Möglichkeit, die weiteren Einzahlungen im gleichen Fonds zu beauftragen.
Der Wechsel in einen anderen Fonds ist während der Laufzeit des Sparplans nicht möglich.
Auf Wunsch richten wir für Sie einen neuen Vertrag für die weitere Anlage von vermögenswirksamen Leistungen in einem anderen Fonds ein. So haben Sie die Möglichkeit, die von Ihrem Betrieb überwiesenen Beträge in einen anderen Fonds zu investieren. Der vorhandene Dauerauftrag muss im Verwendungszweck der Überweisung auf die neue Wertpapierkennnummer geändert werden. Nur dann ist weiterhin eine automatische Zuordnung in Ihr VL-Fondsdepot möglich.
Der Betrieb, in dem Sie angestellt sind, wird von uns über die Änderung informiert und erhält die neuen Überweisungsdetails mitgeteilt. Voraussetzung ist, dass der Fondsdepot Bank die aktuellen Kontaktdaten vorliegen.
Gut zu wissen: Mit Eingang der ersten Sparrate beginnt für Ihren neuen VL-Vertrag die Laufzeit neu. Der alte Vertrag ruht bis zur ursprünglichen Fälligkeit.
Bitte teilen Sie uns in Textform unter Angabe Ihrer Depotnummer oder über unsere Service Line per Telefon mit, dass Sie Ihre Arbeitsstelle gewechselt haben. Gerne senden wir Ihnen Unterlagen mit Überweisungsdetails für Ihre neue Arbeitsstelle zu. Bitte leiten Sie den entsprechenden Teil an die Personalabteilung weiter. Das Rückantwortblatt für die Fondsdepot Bank verwenden Sie bitte, um uns die Daten Ihrer neuen Arbeitsstelle zur Speicherung in Ihrem VL-Fondsdepot mitzuteilen.
Der Betrieb, in dem Sie beschäftigt sind, zahlt für die Dauer von sechs Jahren die mit Ihnen oder im Tarifvertrag vereinbarten vermögenswirksamen Leistungen ein. Nach Ablauf der sechsjährigen Einzahlphase ruhen die erworbenen Investmentanteile bis zum 31.12. des jeweiligen Jahres. Zum 01.01. des Folgejahres können Sie dann frei über Ihr Guthaben verfügen.
Beispiel:
Vertragsbeginn: 16.07.2019 (erste Überweisung des Betriebs)
Einzahlfrist-Ende: 30.06.2025 (6-jährige Sparphase ist beendet, Ruhephase beginnt)
Sperrfrist-Ende: 01.01.2026 (Guthaben zum aktuellen Kurs frei verfügbar)
Die Auszahlsumme ist abhängig vom aktuellen Rücknahmepreis Ihres Fonds am Tag der Abrechnung.
Die Fortführung eines VL-Anschlussvertrages im gleichen Fonds ist vorgesehen, solange Sie uns keine andere Weisung erteilen und wenn seitens Ihres Betriebs Zahlungen auch über das Einzahlende hinaus eingehen.
In diesen Fällen kann Ihr Vertrag innerhalb der Laufzeit beitragsfrei gestellt werden. Es besteht jedoch immer die Möglichkeit innerhalb der Einzahlphase, eine Eigeneinzahlung auf Ihr Fondsdepot Bank VL-Fondsdepot zu tätigen. Eigene Einzahlungen sind nicht zulagenberechtigt.
Bitte geben Sie bei Ihrer Überweisung folgende Daten an:
Empfänger: Fondsdepot Bank GmbH
Name der Bank: Commerzbank
IBAN: DE 60 6008 0000 0914 4055 00
SWIFT-BIC: DRES DE FF 600
Verwendungszweck: Depotnummer, ISIN, Name
Die internationale Wertpapierkennnummer (ISIN) finden Sie auf Ihren Depotabrechnungen.
Ihr Vertrag läuft immer wie bei Vertragsabschluss vereinbart bis zum Ende der Sperrfrist. Die Vertragslaufzeit wird nicht um die Zeit der Babypause oder Krankheit verlängert. Die Depotführungsentgelte fallen immer in voller Höhe an.
In diesem Fall kann Ihr Vertrag innerhalb der Laufzeit beitragsfrei gestellt werden. Es besteht jedoch immer die Möglichkeit innerhalb der Einzahlphase, eine Eigeneinzahlung auf Ihr Fondsdepot Bank VL-Fondsdepot zu tätigen.
Bitte geben Sie bei Ihrer Überweisung folgende Daten an:
Empfänger: FNZ Bank SE
Name der Bank: Commerzbank
IBAN: DE 60 6008 0000 0914 4055 00
SWIFT-BIC: DRES DE FF 600
Verwendungszweck: Depotnummer, ISIN, Name
Die internationale Wertpapierkennnummer (ISIN) finden Sie auf Ihren Depotabrechnungen.
Ihr Vertrag läuft immer wie bei Vertragsabschluss vereinbart bis zum Ende der Sperrfrist. Die Vertragslaufzeit endet nicht mit Renteneintritt.
Die Depotführungsentgelte fallen immer in voller Höhe an. Ein anteiliges Entgelt gibt es nicht.
Ja, Sie können eigene Einzahlungen auf Ihr VL-Fondsdepot vornehmen, um ggf. Unterbrechungen zu vermeiden. Die staatliche Förderung wird jedoch nur bis zur gesetzlichen Förderhöchstgrenze von 400,- € pro Kalenderjahr auf betriebliche Überweisungen gewährt.
Ein Fondsdepot mit einem VL-Sparbetrag kann ausschließlich als Einzeldepot auf Ihren Namen eröffnet und geführt werden.
Kurz vor Ende der Sperrfrist werden Sie von der Fondsdepot Bank schriftlich über die mögliche Auszahlung informiert. Dem Anschreiben wird ein Rückantwortblatt zur Beantragung der Auszahlung beigefügt sein.
Es ist jedoch auch möglich, die Fondsanteile über die Laufzeit hinaus weiterhin im Depot zu belassen. Es erfolgt dann nach Laufzeitende eine Umwandlung in „freie Fondsanteile“. Diese werden im Rahmen eines Fondsdepot verwahrt und die Fondsdepot Bank erhebt das jährliche Depotführungsentgelt gemäß dem gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis.
Nach erfolgreicher Eröffnung Ihres Fondsdepot Bank VL-Fondsdepots erhalten Sie von der Fondsdepot Bank die schriftliche Bestätigung der Depoteröffnung. Auch der Betrieb erhält eine Bescheinigung mit allen notwendigen Angaben zur Überweisung. Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem ersten Geldeingang.
Sie können die Fondsdepot Bank vor dem Wechsel der Arbeitsstelle beauftragen, Ihnen die nötigen Unterlagen zuzusenden. In diesem Brief ist der Rücksendeteil für die Fondsdepot Bank und für Ihre neue Personalabteilung enthalten. In diesem Anschreiben an Betriebe wird darauf hingewiesen, wie wir diese Anteile verwahren. Der neue Betrieb zahlt in das bestehende VL-Fondsdepot in den bestehenden VL-Vertrag weiter ein und kann auch Nachzahlungen für das aktuelle Kalenderjahr vornehmen.
Ja, Sie können die Anteile weiterhin im Depot belassen und später auch um weitere Fondspositionen erweitern.
Es erfolgt dann nach Laufzeitende Ihres VL-Vertrags eine Umwandlung in „freie Fondsanteile“. Diese werden im Rahmen eines Fondsdepot verwahrt und die Fondsdepot Bank erhebt das jährliche Depotführungsentgelt gemäß dem gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis.
Den staatlichen Zuschuss für Investmentfondssparen erhalten alle Arbeitnehmer:innen, die ein bestimmtes zu versteuerndes Einkommen nicht überschreiten. Dieses beträgt
40.000 Euro p.a. für Alleinstehende und
80.000 Euro p.a. für Verheiratete/eingetragene Lebenspartnerschaften.
Zudem ist es erforderlich, dass die VL-Leistungen in einen Fonds fließen, der zu mindestens 60 % in Aktien investiert. Welche Fonds hierfür in Frage kommen, erklärt Ihnen Ihr:e persönliche:r Vermögensberater:in.
Seit 2018 ist die Fondsdepot Bank verpflichtet, die Daten aus der VL-Bescheinigung direkt an die zuständige Finanzbehörde zu melden.
Diese elektronische Meldung erfolgt immer im ersten Quartal des neuen Jahres. Voraussetzung ist, dass uns Ihre korrekte TIN zum Meldetermin vorliegt.
Eine beleghafte Beantragung der Arbeitnehmersparzulage ist nicht mehr möglich. Deshalb entfällt seit diesem Zeitpunkt der papierhafte Versand einer VL-Bescheinigung.
Um eine Arbeitnehmersparzulage zu erhalten, ist eine elektronische Meldung zwingend erforderlich.
Möchten Sie nicht am elektronischen Verfahren teilnehmen, können Sie der automatischen Datenweitergabe an das Finanzamt widersprechen. Bitte reichen Sie uns hierzu einen schriftlichen Auftrag mit Ihrer Unterschrift ein. Bei einem Widerspruch kann keine Arbeitnehmersparzulage durch das Finanzamt gewährt werden.
Möchten Sie der Datenweitergabe für Ihren VL-Vertrag nachträglich zustimmen beziehungsweise den Widerspruch zurücknehmen, muss hierzu ein formloser Auftrag mit Unterschrift an die Fondsdepot Bank erteilt werden.
Noch Fragen? Schreiben Sie uns!
Sie finden zu Ihren Fragen keine Antworten? Dann kontaktieren Sie uns per Mail an info(at)fondsdepotbank.de.